Bewertung der Produktkonformität - EU-Cert - Wspieramy Twój Sukces Zgodnością

Zertifizierungsdienste
EU-Cert

Mit unserem Fachwissen auf dem Gebiet der Produktkonformitätsbewertung können Sie sicherstellen, dass Ihre Produkte den höchsten Industrienormen und -vorschriften entsprechen. Wir arbeiten nach internationalen Standards, um zu bestätigen, dass Ihre Produkte sicher und wirksam sind und den Erwartungen der Kunden entsprechen.

UNSER ANGEBOT

Bewertung der Produktkonformität

Zertifizierung von persönlichen Schutzausrüstungen nach der Verordnung (EU) 2016/425 (PPER)

Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über persönliche Schutzausrüstungen. In dieser Verordnung werden Anforderungen an die Gestaltung und Herstellung von persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) festgelegt, die auf dem Markt bereitgestellt werden sollen, um den Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Benutzer zu gewährleisten und Vorschriften für den freien Verkehr von PSA in der Union festzulegen.

Produkte, die in den Geltungsbereich der Akkreditierung und Notifizierung fallen:

 

  • Auftriebshilfen,
  • Ausrüstung zum Schutz von Brust und Unterleib,
  • Ausrüstung zum Schutz der Augen,
  • Ausrüstung zum Schutz des Gesichts,
  • Ausrüstung, die Fuß-, Bein- und Gleitschutz bietet,
  • Ausrüstung zum allgemeinen Körperschutz (Kleidung),
  • Ausrüstung zum Schutz von Händen und Armen,
  • Ausrüstung, die Hand und Arm vor chemischen Stoffen schützt,
  • Ausrüstung zum Schutz des Kopfes,
  • Geräte zum Schutz gegen Kälte [> -50 °C],
  • Ausrüstung zum Schutz vor Kälte [Kälte > -50 °C], [extreme Kälte <-50 °C],
  • Ausrüstung zum Schutz gegen extreme Kälte [<-50 °C],
  • Geräte zum Schutz vor Hitze [<100 °C],
  • Geräte zum Schutz vor Hitze [> 100 °C und Feuer und Flamme],
  • Geräte zum Schutz vor Hitze [Hitze <100 °C], [Hitze > 100° C und Feuer],
  • Atemschutzgeräte,
  • Schutzausrüstung gegen Ertrinken,
  • Ausrüstung zum Schutz gegen Stromschlag,
  • Fallschutzausrüstung,
  • Schutzausrüstung gegen biologische Arbeitsstoffe,
  • Ausrüstung zum Schutz vor mechanischen Gefahren,
  • Ausrüstung zum Schutz vor mechanischen Gefahren,
  • Ausrüstung zum Schutz vor gesundheitsgefährdenden Stoffen und Gemischen,
  • Schutzausrüstung gegen chemische Stoffe,
  • Ausrüstung zum Schutz vor Verletzungen bei sportlichen Aktivitäten,
  • Spezialisierte Kompetenzbereiche: Schutzkleidung für das Schweißen und verwandte Verfahren,
  • Spezialisierte Fachgebiete: Feuerwehrbekleidung,
  • Spezialisierte Kompetenzbereiche: Schutzausrüstung für das Tauchen.

 

 

Im Rahmen der Verordnung (EU) 2016/425 können wir Konformitätsbewertungsverfahren wie folgt durchführen:

 

  • EU-Baumusterprüfung – Modul B,
  • Überwachte Produktkontrollen in unregelmäßigen Abständen – Modul C2,
  • Konformität mit der Bauart auf der Grundlage der Qualitätssicherung bezogen auf den Produktionsprozess – Modul D.

 

 

Zertifizierung von Schiffsausrüstungen gemäß der Richtlinie 2014/90/EU (MED)

Richtlinie 2014/90/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über Schiffsausrüstung. Diese Richtlinie zielt darauf ab, die Sicherheit im Seeverkehr zu erhöhen und die Meeresverschmutzung durch die einheitliche Anwendung der einschlägigen internationalen Instrumente für Schiffsausrüstung auf EU-Schiffen zu verhindern und den freien Verkehr dieser Ausrüstung innerhalb der Union zu gewährleisten.

Produkte im Geltungsbereich der Akkreditierung und Notifizierung

EU-Cert Sp. z o.o. ist zuständig für die Durchführung von Konformitätsbewertungsverfahren mit den Anforderungen der MED-Richtlinie für die folgenden Produktgruppen, die in der Durchführungsverordnung der Kommission (EU)* definiert sind:

 

  • Rettungsmittel, z. B.: Schwimmwesten, Rettungsinseln, Rettungsboote,
  • Brandschutzmaßnahmen, z. B.: nicht brennbare Materialien, Brandmeldeanlagen, Löschanlagen, Feuerlöscher, persönliche Schutzausrüstung,
  • nach COLREG’72 vorgeschriebene Ausrüstung: Navigationslichter,
  • andere Sicherheitsausrüstung: umluftunabhängiges Pressluftatemgerät.


* Die vollständige Liste der von der MED-Richtlinie erfassten Produktgruppen ist in der Durchführungsverordnung (EU) enthalten. Dort sind die geltenden Anforderungen der internationalen Regelungen und die Konformitätsbewertungsverfahren für die einzelnen Schiffsausrüstungen festgelegt.

 

 

Im Rahmen der Richtlinie 2014/90/EU können wir Konformitätsbewertungsverfahren in folgendem Umfang durchführen:

 

  • Modul B* – EG-Prüfung,
  • Modul D – Qualitätssicherung der Produktion,
  • Modul E – Sicherung der Produktqualität,
  • Modul F – Überprüfung der Produkte,
  • Modul G – Einzelprüfung.

 

* Modul B ist der Teil des Konformitätsbewertungsverfahrens, der eine weitere Bewertung für eines der Qualitätssicherungsmodule – D oder E oder das Produktprüfungsmodul – F erfordert.

 

Zertifizierung von Druckgeräten nach der Richtlinie 2014/68/EU (PED)

 

EU-Cert Sp. z o. o. has accreditation No. AC 230 issued by PCA in the field of Richtlinie 2014/68/EU vom 15. Mai 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Druckgeräten auf dem Markt (DGRL). Diese Richtlinie enthält Anforderungen an den Entwurf und die Herstellung von Druckgeräten, deren höchstzulässiger Druck PS mehr als 0,5 bar beträgt, sowie an Baugruppen von Druckgeräten, die aus mehreren Druckgeräten bestehen, die zu einem integrierten und funktionsfähigen Ganzen zusammengefügt werden, wenn sie vom Hersteller als Baugruppe in Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden. Zu den Druckgeräten gehören Behälter, Rohrleitungen, Sicherheitsarmaturen und drucktragendes Zubehör.

EU-Cert Sp. z o.o. ist zuständig für die Durchführung von Konformitätsbewertungsverfahren mit den Anforderungen der DGRL für Druckgeräte.

Im Bereich der DGRL führt sie Konformitätsbewertungsverfahren nach den folgenden Modulen durch:

Ohne ein Qualitätssystem

 

  • Modul A2 – Interne Kontrolle der Produktion + Überwachung der Abschlussbewertung,
  • Modul B – EG-Baumusterprüfung,
  • Modul C2 – Konformität mit der Bauart auf der Grundlage einer internen Fertigungskontrolle und einer in unregelmäßigen Abständen durchgeführten überwachten Prüfung der Druckgeräte,
  • Modul F – Konformität mit der Bauart auf der Grundlage einer Prüfung der Druckgeräte,
  • Modul G – Einhaltung der Vorschriften auf der Grundlage der Einzelprüfung.

 

Mit einem Qualitätssystem

 

  • Modul D – Konformität mit der Bauart auf der Grundlage der Qualitätssicherung bezogen auf den Produktionsprozess,
  • Modul D1 – Konformität mit der Bauart auf der Grundlage der Qualitätssicherung für den Produktionsprozess,
  • Modul E – Konformität mit der Bauart auf der Grundlage der Qualitätssicherung für Druckgeräte,
  • Modul E1 – Qualitätssicherung bei der Inspektion und Prüfung von fertigen Druckgeräten,
  • Modul H1 – Erfüllung der Anforderungen auf der Grundlage einer umfassenden Qualitätssicherung und Entwurfsprüfung.

 

 

Zertifizierung der werkseigenen Produktionskontrolle nach EN 1090-2 (FPC)

EU-Cert Sp. z o. o. ist von PCA mit der Akkreditierungsnummer AC 231 für die Konformitätsbewertung der werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) im 2+ System akkreditiert. Die Verordnung 305/2011 EU schreibt die CE-Kennzeichnung vor. Die CE-Kennzeichnung eines herstellereigenen Produkts setzt voraus, dass der Hersteller eine Bewertung der Konformität des Produkts mit der harmonisierten technischen Spezifikation durchführt. Voraussetzung für die Durchführung der Konformitätsbewertung durch den Hersteller ist ein beschriebenes, eingeführtes und zertifiziertes System der werkseigenen Produktionskontrolle (WPK). Das Konformitätszertifikat der werkseigenen Produktionskontrolle wird für einen unbegrenzten Zeitraum ausgestellt und bleibt gültig, solange die Anforderungen der harmonisierten technischen Spezifikation, die Produktionsbedingungen oder das System selbst nicht wesentlich geändert werden. Die Überwachung des ausgestellten Zertifikats findet einmal im Jahr statt.

Die Konformitätsbewertung und Überwachung der CE-Kennzeichnung durch EU-Cert Ltd. hat folgende Ziele:

 

  • Bestätigung der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften,
  • der Nachweis, dass die Produkte für den beabsichtigten Zweck geeignet sind,
  • die Beseitigung von Handelshemmnissen und den freien Warenverkehr innerhalb der EU zu gewährleisten,
  • das Vertrauen der Verbraucher und Kunden zu stärken.

 

Verantwortlichkeiten des Produzenten:

 

  • Vorprüfung des Produkttyps,
  • Aufrechterhaltung eines dokumentierten Produktionskontrollsystems,
  • Prüfung der im Werk entnommenen Proben nach dem vereinbarten Prüfplan,
  • die Ausstellung einer Leistungserklärung.

 

Zuständigkeiten NB2984:

 

  • Erstinspektion der werkseigenen Produktionskontrolle,
  • kontinuierliche Überwachung, Bewertung und Genehmigung der werkseigenen Produktionskontrolle,
  • Ausstellung eines Zertifikats über die werkseigene Produktionskontrolle.

 

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