Umgang mit Beschwerden - EU-Cert - Wspieramy Twój Sukces Zgodnością

Umgang mit Beschwerden

  • Nach Eingang einer Beschwerde in jeglicher Form (z. B. mündlich, schriftlich, in der auf der Website verfügbaren Form) bestätigt ein benannter EU-Cert-Mitarbeiter, ob sich die Beschwerde auf die Zertifizierungstätigkeit bezieht, für die er zuständig ist, und wenn ja, untersucht er die Beschwerde und antwortet entsprechend.
  • EU-Cert bestätigt den Eingang der Beschwerde nach Möglichkeit innerhalb von 10 Tagen nach deren Eingang schriftlich und informiert den Beschwerdeführer über den Verlauf und das Ergebnis der Beschwerde.
  • Sobald eine Beschwerde eingegangen und registriert ist, ist ein benannter EU-Cert-Mitarbeiter dafür verantwortlich, alle notwendigen Informationen zu sammeln und zu überprüfen, um die Beschwerde zu bewerten und eine angemessene Entscheidung zu treffen.
  • Nach Abschluss der Beschwerde, wenn möglich innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Beschwerde, unterrichtet der Geschäftsführer den Beschwerdeführer schriftlich über den Abschluss des Beschwerdeverfahrens und das Ergebnis der Beschwerde. Wird die Frist für die Bearbeitung der Beschwerde verlängert, so unterrichtet das Referat den Beschwerdeführer.
  • Begründete Beschwerden gegen eine zertifizierte Person oder Organisation werden von EU-Cert zeitnah an die betroffene zertifizierte Person oder Organisation weitergeleitet. Die Bearbeitung von Beschwerden wird vertraulich behandelt.
  • Die dem Beschwerdeführer mitzuteilende Entscheidung wird von Bediensteten getroffen oder überprüft und genehmigt, die zuvor nicht mit dem Gegenstand der Beschwerde befasst waren.