Bearbeitung von Rechtsbehelfen - EU-Cert - Wspieramy Twój Sukces Zgodnością

Bearbeitung von Rechtsbehelfen

  • Der Antragsteller hat das Recht, gegen die Entscheidung über die Erteilung eines Zertifikats Berufung einzulegen (die Berufung kann sich auf den Geltungsbereich der Zertifizierung oder auf die Entscheidung beziehen, das betreffende Zertifikat nicht zu erteilen oder zu widerrufen).
  • Die Einlegung, Prüfung und Entscheidung von Rechtsbehelfen darf nicht zu einer Diskriminierung des Rechtsbehelfsführers führen.
  • Die Beschwerde muss innerhalb von 30 Tagen nach Übermittlung der Entscheidung schriftlich eingereicht werden.
  • Die Beschwerde sollte den Namen des Antragstellers oder Zertifikatsinhabers mit seiner Anschrift und eine Beschreibung des Gegenstands der Beschwerde zusammen mit der Begründung der Beschwerde enthalten.
  • EU-Cert bestätigt den Eingang der Beschwerde innerhalb von 10 Tagen nach Eingang, registriert die Beschwerde und informiert den Beschwerdeführer über den Verlauf und das Ergebnis der Beschwerde.
  • Nach Erhalt einer Beschwerde prüft EU-Cert, ob sich die Beschwerde auf die Zertifizierungstätigkeit bezieht, für die sie zuständig ist, und wenn ja, prüft sie die Beschwerde und sammelt die notwendigen Informationen, um eine Entscheidung über die Beschwerde zu treffen.
  • Beschwerden werden unparteiisch behandelt, d. h. die am Beschwerdeverfahren beteiligten Personen sind nicht diejenigen, die die angefochtene Entscheidung getroffen haben.
  • Nach Abschluss der Prüfung der Beschwerde unterrichtet der Exekutivdirektor den Beschwerdeführer innerhalb von 30 Tagen nach Eingang schriftlich über den Abschluss des Beschwerdeverfahrens und das Ergebnis der Prüfung. Wird die Frist für die Prüfung der Beschwerde verlängert, so unterrichtet EU-Cert den Beschwerdeführer entsprechend.